Lithium-Ionen Batterie SKYRICH HJTZ14S-FP
- Artikel-Nr.: 199851
- Hersteller-Nr.: HJTZ14S-FP
-
- Spannung : 12v
- Kapazität : 5 Ah (10 Std)
- Energieleistung : 60 Wh
- Ausführung : Lithium
- Wartungsfrei
- Kälteprüfstrom laut Hersteller : 300 A
- Kälteprüfstrom in (SAE) : 350 A
- Kälteprüfstrom in (DIN) : 325 A
- Kälteprüfstrom in (EN) : 195 A
- Länge : 150 mm
- Breite : 87 mm
- Höhe : 93, 110 mm
- Gewicht betriebsbereit : 0.9 kg
- Anschlusstyp : von oben, von vorne
- Pluspol : vorne links
- Minuspol : vorne rechts
- Gasableitung : Ohne
- Hersteller : SKYRICH
Vergleichbar in Maßen und Anschlüssen mit: Yuasa Herst.-Nr YTZ12S | YTZ14S
Info gem. § 18 BatterieG
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet und dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Befinden sich in der Nähe zum Mülltonnensymbol zudem die Symbole Hg, Cd, Pb, stellen diese die chemische Bezeichnung des in der Batterie enthaltenen Schadstoffes dar. "CD" steht dabei für „enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium“, " Pb" steht für „enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei“ und "Hg" steht für „enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber“.
Pfandpflicht für Fahrzeug bzw. Starterbatterien
Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind gesetzlich verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Der Kunde erhält daher beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen und hat dann die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.
Lithium-Ionen Batterie SKYRICH HJTZ10S-FP LiFePO4 | 12,8V/4AH (10 Std) | 48Wh / CCA: 240| L150 x B87 x H93
- Spannung : 12Volt
- Kapazität : 4 Ah (10 Std)
- Ausführung : Lithium
- Wartungsfrei
- Energieleistung : 48 Wh
- Kälteprüfstrom : 240 A
- Länge : 150 mm
- Breite : 87 mm
- Höhe : 93 mm
- Gewicht betriebsbereit : 0.9 kg
- Anschlusstyp : von vorne;von oben
- Pluspol : vorne links
- Minuspol : vorne rechts
- Gasableitung : Ohne
- Hersteller : SKYRICH
Vergleichbar in Maßen und Anschlüssen mit Yuasa Herst.-Nr :
- YTZ10S
Info gem. § 18 BatterieG
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet und dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Befinden sich in der Nähe zum Mülltonnensymbol zudem die Symbole Hg, Cd, Pb, stellen diese die chemische Bezeichnung des in der Batterie enthaltenen Schadstoffes dar. "CD" steht dabei für „enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium“, " Pb" steht für „enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei“ und "Hg" steht für „enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber“.
Pfandpflicht für Fahrzeug bzw. Starterbatterien
Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind gesetzlich verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Der Kunde erhält daher beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen und hat dann die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.
Batterie YUASA Code: | YTZ12-S, YTZ14-S |
Zuordnung des Artikel: | fahrzeugspezifisch |