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Rund um den Motorrad Führerschein

Rund um den Motorrad Führerschein

Motorradfahren – das ist für viele Biker mehr als einfach nur eine Fortbewegungsmöglichkeit. Es ist ein Lebensgefühl. Doch damit du auch sicher und vor allem legal mit deinem Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen darfst, benötigst du einen Motorrad Führerschein. Beim Erwerb kannst du zwischen verschiedenen Klassen wählen.

Welche Klasse für Motorrad Führerscheine gibt es?

Ob leichter Roller, kleines Bike mit bis zu 125 Kubik oder schweres Zweirad – mit dem Motorrad Führerschein entscheidest du, welches Motorrad du im Straßenverkehr bewegen darfst. Welche Führerscheinklasse gibt es und wann darf man einen Motorrad Führerschein machen? Das erfährst du in unserem Ratgeber.

AM für E-Bikes und Roller:

In Deutschland ab dem 15. Lebensjahr, für Fahrten ins Ausland – nicht vor dem 16. Geburtstag.

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einer Nennleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW. Der Hubraum des Verbrennungsmotors darf nicht mehr als 50 Kubikzentimeter betragen.

Dreirädrige Kleinkrafträder: Maximal zwei Sitzplätze, bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, maximale Nennleistung 4 kW. Leermasse darf ein Gewicht von 270 kg nicht überschreiten. Fremdzündungsmotor mit Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimeter oder Selbstzündungsmotor nicht mehr als 500 ccm oder einer anderen Antriebsform.

Leichte Straßen-Quads (vierrädrig), Nennleistung nicht mehr als 4 kW. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, mit Nutzleistung/Nennleistung von maximal 6 kW, nicht mehr als zwei Sitzplätze, bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h, maximale Leermasse von 425 kg, bei Fremdzündungsmotor höchstens 50 Kubik, Selbstzündungsmotor mit Hubraum von bis zu 500 ccm oder einer anderen Antriebsform.

A1 (ab 16) für Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern. Die Motorleistung dieser kleinen „Motorräder“ darf dabei maximal 11 kW bei einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg, dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW betragen.

A2 (ab 18)

Die Leistung von dem Motorrad darf die 35 kW und ein Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigen. Alternativ: ein Motorrad, das auf maximal 70 kW (95 PS) gedrosselt ist. Leistung darf dabei die 35 kW nicht überschreiten.

Führerscheinklasse A: Motorrad ohne Hubraum- oder Leistungsgrenzen

Alle Krafträder und Kraftfahrzeuge mit drei Rädern. Möchtest du direkt den Führerschein dieser Klasse erwerben, ist ein Mindestalter von 24 Jahren erforderlich. Für dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW musst du 21 Jahre oder älter sein. Bist du mindestens zwei Jahre im Vorbesitz der Klasse A2, beträgt das Mindestalter 20 Jahre. Darin sind die Klassen AM, A1 und A2 eingeschlossen.

Motorrad Führerschein machen – wie lange dauert das?

Bevor du mit dem Motorrad die Straßen erobern darfst, musst du erst einmal die Fahrschulbank drücken. So sind für die Klassen 12 Stunden à 90 Minuten Grundstoff Pflicht. Hast du noch keinen anderen Führerschein gemacht, kommen noch vier Stunden Zusatzstoff hinzu.

Parallel dazu kannst du in allen Klassen bereits mit der praktischen Ausbildung beginnen. Wie viele Fahrstunden du genau benötigst, hängt von deinen individuellen Fähigkeiten ab. Der Pflichtteil besteht aus zwölf Sonderfahrten.

Motorrad Führerschein-Neulinge benötigen zu den zwölf Sonderfahrten meist zusätzlich etwa zehn Übungsfahrten. So solltest du ungefähr mit 20 bis 30 Fahrstunden rechnen. Die Ausbildung für den Motorrad Führerschein dauert, abhängig davon, wie gut du fahren und wie viel Zeit du investieren kannst, sechs Wochen bis ein halbes Jahr.

Darf ich mit der Klasse B auch Motorrad fahren?

Bist du im Besitz eines Klasse B-Führerscheins, also einem Pkw-Führerschein, darfst du damit Kleinkrafträder fahren. Sie dürfen nicht mehr Hubraum als 50 ccm haben. Nun hängt es davon ab, wann du deinen Autoführerschein gemacht hast. Fand die Prüfung zwischen dem 01. April 1980 und dem 18. Januar 2013 statt, schließt der Führerschein die Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) bis 15 kW ein.

Bis 1999 wurden Autoführerscheine der Klasse 3 ausgestellt. Sie erlauben die Fahrt mit Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einer Leistung von bis zu 5,5 PS/4 kW und maximal 50 ccm Hubraum. Lag die Prüfung vor dem 1. April 1980, hast du damit außerdem die Führerscheinklasse A1 erworben. Möchtest du in die Klasse A2 einsteigen, ist dafür nur noch eine praktische Fahrprüfung erforderlich.

Führerscheinerweiterung B196

Mit einem Führerschein der Klasse B besteht seit Januar 2020 die Möglichkeit, bei einer Fahrschule mit einem speziellen Kurs die Führerscheinerweiterung B196 zu erwerben. Damit darfst du Krafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Die Erweiterung entspricht somit dem Motorrad Führerschein der Klasse A1. Dafür sind ein Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz eines Autoführerscheins seit mindestens fünf Jahren Voraussetzung.

Bitte beachte: Die Erweiterung gilt nicht als richtiger Motorrad Führerschein. Möchtest du später die Klassen A2 oder höher erwerben, lässt er sich nicht anrechnen. Des Weiteren gilt er im Ausland nicht.

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